1993 gründeten die Rechtsanwälte Ansgar Nachtsheim und Gerhard Scholz die Kanzlei in Bonn. Vorher waren die Kanzleigründer Geschäftsführer bzw. Prokurist der früheren Genossenschafts-Treuhand GmbH und unterstützten die Genossenschaftsbanken im Rheinland. Als verlässliche, qualifizierte und dauerhafte Geschäftspartner erwarben sie sich das Vertrauen der Bankvorstände und deren Mitarbeitenden.
Mit den Jahren weitete die Kanzlei ihre Tätigkeitsgebiete kontinuierlich aus. Durch die Mitarbeit von Rechtsanwältin Inka Ortmanns wurden sie der wachsenden Zahl von Mandanten gerecht. Heute vertreten vier Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Interessen ihrer Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet und verstehen sich als partnerschaftliche Problemlöser.
Die Tradition unserer Rechtsanwaltskanzlei liegt in der Unterstützung genossenschaftlicher Banken bei allen bankrechtlichen Herausforderungen. Unsere Mandanten sind vorwiegend – aber nicht ausschließlich - im Rheinland ansässig. Langjährige Erfahrungen bei der Betreuung von Banken nutzen wir, um auch mittelständische Unternehmen und Selbstständige in allen relevanten Rechtsfragen zu beraten und zu unterstützen.
Als Problemlöser unserer Mandanten sind wir für Sie persönlich, telefonisch oder über digitale Kommunikationsmedien jederzeit erreichbar. Fairness, Qualität sowie dauerhafte persönliche und partnerschaftliche Betreuung haben für uns höchste Priorität. Das bedeutet für uns auch, die Kosteninteressen unserer Mandanten im Blick zu behalten.
Banken sind rasanten Veränderungen unterworfen – strukturell, rechtlich, regulatorisch und auf digitalem Gebiet. Unsere Qualität stellen wir sicher, indem wir uns permanent weiterqualifizieren.