Wir betreuen und beraten Entscheidende und Mitarbeitende hinsichtlich:

Verbraucher- /Vertragsrecht

  • Beratung und Prüfung der Widerrufe von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Unterstützen bei der erforderlichen Umsetzung aktueller BGH-Rechtsprechung (zum Beispiel Kontoführungsgebühren / Prämiensparverträge)
  • Hilfestellung bei der individuellen Umsetzung der AGB-Rechtsprechung oder bei den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der BaFin   
  • Begleiten bei den wachsenden Herausforderungen des elektronischen Zahlungsverkehrs
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei behaupteter Falschberatung im Anlagegeschäft

Intensiv- /Problemkredit

  • Frühzeitige Begleitung bei notleidenden Krediten. Wir beraten auch im Hinblick auf eine rechtzeitige und ausreichende Risikovorsorge der Bank (zum Beispiel Eigenkapitaldeckung)
  • Bestandsaufnahmen und Maßnahmenpläne nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
  • Übernahme von Mandaten bereits vor der Kündigung einer Geschäftsverbindung
  • Beratung schon vor der Verwertung von Sicherheiten
  • Vertretung bei Insolvenzverfahren (zum Beispiel Vermeiden von Anfechtungen sowie Begleiten von Institutsverwaltungen und Schutzschirmverfahren)

Kreditabwicklung

  • Erstellen der Kündigungsschreiben unter Berücksichtigung der jeweiligen rechtlichen Anforderungen
  • Effektives Verwerten dinglicher und persönlicher Sicherheiten
  • Forderungseinzug
  • Vereinbaren rechtssicherer Vergleiche, Poolverträge und Moratorien
  • Vierteljährliche Berichterstattung nach MaRisk

Digitale Leistungen