Wir sind vorwiegend für genossenschaftlich organisierte Banken und Sparkassen da. Einen weiteren Überblick über unsere Zusammenarbeit mit Banken finden Sie auf der Seite „Banken / Sparkassen“. Unser Beratungsschwerpunkt liegt in der Intensivbetreuung und Marktfolge. Jahrzehntelange Vertrauensverhältnisse zeigen unsere erfolgreiche Arbeit. Unsere hauptsächlichen Leistungen im Überblick:
Die aktuelle Zinsentwicklung verstärkt den Beratungsbedarf sowohl bei herkömmlichen Anlageformen als auch bei alternativen Investitionsmöglichkeiten. Gerade bei Letztgenannten stehen dann erhöhten Renditeerwartungen erhöhte Risiken gegenüber. Realisieren sich die Risiken, kommt es nicht selten zu einem Streit zwischen dem Anleger und seinem Anlageberater. Jetzt geht es darum, ob über die Risiken richtig aufgeklärt worden ist.
Wir beurteilen in solchen Fällen für Sie, ob eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Und wir vertreten Ihre Interessen offensiv in dem sich häufig anschließenden Anlegerprozess.
Um das für Sie tun zu können, haben wir permanent unser Augenmerk auf die sich wandelnden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regeln. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist in den letzten Jahren so umfassend reguliert worden, wie das Kapitalmarktrecht. Wir behalten für Sie den Überblick!
Die Wertanlage in Immobilien hat heute durch die Entwicklung des Marktes eine besondere Bedeutung. Es zeigt sich deshalb auch mehr Beratungsbedarf, um Risiken zu vermeiden.
Für Banken und Sparkassen verwerten wir belastete Grundstücke in Zwangsversteigerungsverfahren. Hier haben wir lange Jahre Erfahrung. Spezielle Grundbuch-Konstellationen, wie Erbbaurechte, Wohnungseigentum oder umfangreiche Gesamtgrundschulden, sind uns vertraut. Und dafür sorgen wir:
Speziell Teilungsversteigerungsverfahren nehmen immer weiter zu. Das ist bedeutsam für unsere Mandanten, die auf diesem Wege eigene Forderungen realisieren. Aber auch ein erhöhtes Haftungsrisiko ist die Folge. Unser Erfahrungsschatz steht Ihnen hier zur Seite und wir wickeln diese Verfahren sicher für Sie ab.
Von der zunehmenden Zahl sind auch Erbengemeinschaften betroffen. Auch sie wählen immer öfter den Weg einer Teilungsversteigerung, um sich auseinanderzusetzen. Erbrecht gehört ebenfalls zu unseren Schwerpunktgebieten. Gerade in dieser Kombination sind wir deshalb ein idealer Partner. Wir prüfen bereits vor kostenschweren Maßnahmen die Erfolgsaussichten einer Versteigerung oder anderer Möglichkeiten für die Erbengemeinschaft, sich auseinanderzusetzen.
Nicht nur Banken oder Erbengemeinschaften helfen wir gerne weiter, sondern auch anderen privaten Interessenten und Eigentümern. Und natürlich begleiten wir Sie auch zum Versteigerungstermin.
Noch bevor der Erbfall eintritt, helfen und beraten wir. Nur in dieser Zeit können wir den letzten Wunsch des Erblassers vollständig und rechtssicher aufnehmen. Für Sie geht es dann immer um die letztwillige Verfügung und die Regelung Ihrer persönlichen Situation im Alter. Zum Beispiel diese Punkte könnten wichtig sein:
Selbstverständlich berücksichtigen wir in der Beratung Ihre besondere familiäre Situation. Das bedeutet auch, Regelungen auf Ihren ganz speziellen Einzelfall zuzuschneiden – wir nutzen deshalb keine vorgegebenen Muster! Ist für die Verfügung eine notarielle Form erforderlich – wir arbeiten vertrauensvoll mit Notarinnen und Notaren vor Ort zusammen.
Auf Ihren Wunsch sind wir auch nach einem Erbfall für Sie da: Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung mit den von uns abgedeckten Rechtsgebieten (vor allem Bank-, Kapitalmarkt- und Zwangsvollstreckungsrecht) sind wir Experten bei der „Abwicklung“ des Erbfalles; wenn es also um die „Auseinandersetzung der Erbmasse“ unter den Berechtigten geht:
Der Verbraucherschutz wird immer weiter ausgeweitet. Für Banken und Sparkassen nehmen deshalb die Herausforderungen zu, ihre Forderungen fällig zu stellen. Unsere Übernahme des Forderungseinzugs für Banken und andere Wirtschaftstreibende wird deshalb immer bedeutsamer:
Nach der Titulierung sind wir weiter für Sie da! Nun kümmern wir uns um die wirtschaftliche Realisierung der titulierten Forderung im Rahmen der persönlichen Zwangsvollstreckung. Auch hier warten wir mit umfangreicher Erfahrung auf:
Hat ein Schuldner Grundbesitz, haben gerade Handwerker und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften besondere Rechte, um ihre Forderungen schnell realisieren zu können. Ihnen und auch anderen Wirtschaftsunternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern stehen wir mit unserem Know-how gerne zur Seite.