Seit 2018 übernimmt die JMO Dienstleistungsgesellschaft mbH (JMO) für unsere Mandanten die Bearbeitung eingehender Pfändungen von der Eingangskontrolle über die Drittschuldnererklärung, die Überwachung bis zur Aufhebung bzw. Einstellung.
Sie sichert mit dem Know-How der Rechtsanwälte einen sensiblen Prozess ab und trägt zur Reduzierung der bankeigenen Kosten bei. Die Gewährleistung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen sind für die Kanzlei und die JMO eine Selbstverständlichkeit.
Unsere Dienstleistung im Einzelnen:
Bei der Bank verbleibt auf diese Weise nur das Einscannen der Pfändungen und der technische Support (Bereitstellen von Laptops und Software).
Sprechen Sie uns bei Interesse an weiteren Dienstleistungen gerne an! Wir entwickeln uns stetig weiter.